Verkehrsregeln in Kroatien
Wie schnell darf man in Kroatien fahren? Welche Promillegrenze gilt und welche Gegenstände müssen im Auto mitgeführt werden? Wer mit dem Auto, Motorrad, Gespann, Wohnmobil oder Fahrrad in Kroatien unterwegs ist, sollte die wichtigsten Verkehrsregeln kennen. Ob Tempolimits, Mitführpflichten oder Winterausrüstung – hier erfahren Sie alles, damit Sie gut vorbereitet unterwegs sind.
Höchstgeschwindigkeiten
Wie schnell man im Ort, außerorts, auf der Schnellstraße oder Autobahn fahren darf, hängt vom jeweiligen Kfz ab. Diese Tempolimits gelten für Pkw, Motorrad, Gespann und Wohnmobil:
PKW
Im Ortsgebiet | 50 km/h |
| außerorts | 90 km/h |
| Schnellstraße* | 110 km/h |
| Autobahn | 130 km/h |
*auf einigen Schnellstraßen im Stadtgebiet bis 80 km/h, diese ist ausgeschildert.
Für Autofahrer unter 24 Jahren gelten niedrigere Höchstgeschwindigkeiten: 80 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen, 120 km/h auf Autobahnen.
Kroatia24-Tipp: „Diese Regelung gilt normalerweise zwar nur für kroatische Staatsangehörige. Um aber Probleme zu vermeiden, wird auch jungen Fahrern empfohlen, sich an diese Vorschrift zu halten.„
Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden, gelten bis zur nächsten Kreuzung, wenn sie nicht früher wieder aufgehoben werden.
Motorrad
Im Ortsgebiet | 50 km/h |
| außerorts | 90 km/h |
| Schnellstraße* | 110 km/h |
| Autobahn | 130 km/h |
*auf einigen Schnellstraßen im Stadtgebiet bis 80 km/h, dies ist ausgeschildert.
Für Autofahrer unter 24 Jahren gelten niedrigere Höchstgeschwindigkeiten: 80 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen, 120 km/h auf Autobahnen.
Kroatia24-Tipp: „Diese Regelung gilt normalerweise zwar nur für kroatische Staatsangehörige. Um aber Probleme zu vermeiden, wird auch jungen Fahrern empfohlen, sich an diese Vorschrift zu halten.„
Gut zu wissen: Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden, gelten bis zur nächsten Kreuzung, wenn sie nicht früher wieder aufgehoben werden.
Gespanne
| bis 3,5 t | über 3,5 t | |
Im Ortsgebiet | 50 km/h | 50 km/h |
| außerorts | 80 km/h | 80 km/h |
| Schnellstraße | 80 km/h | 80 km/h |
| Autobahn | 90 km/h | 90 km/h |
Gut zu wissen: Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden, gelten bis zur nächsten Kreuzung, wenn sie nicht früher wieder aufgehoben werden.
Wohnmobile
| bis 3,5 t | über 3,5 t | |
Im Ortsgebiet | 50 km/h | 50 km/h |
| außerorts | 90 km/h | 80 km/h |
| Schnellstraße | 110 km/h* | 80 km/h |
| Autobahn | 130 km/h | 90 km/h |
*auf einigen Schnellstraßen im Stadtgebiet bis 80 km/h, dies ist ausgeschildert.
Für Autofahrer unter 24 Jahren gelten niedrigere Höchstgeschwindigkeiten: 80 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen, 120 km/h auf Autobahnen.
Kroatia24-Tipp: „Diese Regelung gilt normalerweise zwar nur für kroatische Staatsangehörige. Um aber Probleme zu vermeiden, wird auch jungen Fahrern empfohlen, sich an diese Vorschrift zu halten.„
Gut zu wissen: Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden, gelten bis zur nächsten Kreuzung, wenn sie nicht früher wieder aufgehoben werden.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Um gut und sicher in Kroatien unterwegs zu sein, soll man sich über die wichtigsten Verkehrsvorschriften informieren und diese unbedingt befolgen. Es drohen hohe Geldstrafen bis zum Führerscheinentzug. Wer die kroatischen Vorschriften beachtet erspart sich viel Ärger. Auch wenn man schon länger wieder zu Hause ist können böse Überraschungen folgen.
Licht am Tag
- ab dem 01.November bis 31.März muss tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden
- für Motorräder gilt dies ganzjährig
Bei Dämmerung oder schlechtem Wetter sollte das Abblendlicht verwendet werden.
Mitfürpflichten
- Warndreieck (für gespanne 2 x), Verbandskasten, Warnweste (für jeden Insassen) und Esatzlampenset
- Motorrad Ersatzlampenset
Die Warnwesten sollten immer griffbereit sein, um bei einer Panne oder Unfall diese noch vor dem Verlassen des Fahrzeugs anziehen zu können.
Parken
- Parkplätze die gebührenpflichtig sind, sind gekennzeichnet und können am Automaten bar bezahlt werden oder per SMS
- alle Belege solltet ihr 5 Jahre aufheben, gilt auch bei einer Bezahlung mitvdem Handy
- das Parken in der Hauptstadt Zagreb ist in vier Parkzonen eingeteilt, mehr unter www.zagrebparking.hr
Alkohol im Strassenverkehr
- es gilt die 0,5 Promillegrenze
- 0,0 Promille liegt die Grenze für Personen unter 25 Jahren
- 0,0 Promille beim führen eines Kfz über 3,5 t
Rettungsgasse
- bei mehrspurigen Strassen muss eine Rettungsgasse zwischen der linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden.
Kindersicherung
- Kinder unter drei Jahren dürfen in Autos nur mitfahren wenn deren Rücksitze mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind
- Kinder mit einer Körpergröße kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein.
- Bei einer Körpergröße zwischen 1,35 m bis 1,50 m dürfen diese nur auf den Rücksitzen befördert werden. Hier reicht der Sicherheitsgurt völlig aus. Unabhänig vom Alter des Kindes wird keiner Sitzerhöhung gefordert.
- auf dem Beifahrersitz dürfen Kinder ab einer Körpergröße von mindestens 1,50 m mitgenommen werden.
weitere Bestimmungen für andere Fahrzeuge
Motorräder
- Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf einem Motorrad mitfahren
- Lichtpflicht gilt das ganze Jahr
- ein Ersatzlampenset ist mitzuführen*
- Warnwesten sicherheitshalber mitführen
Bei Fahrzeugen, wo Xenon-, Neonleuchten oder LEDs vorhanden sind (Hauptscheinwerfer, Blink-, Brems-, Kennzeichenleuchten etc.), muss kein Ersatzlampenset mitgeführt werden. Wenn ihr euch nicht sicher seit nehmt Ersatzlampen mit.
Beim Parken mit einem Motorrad gibt es keine landesweiten Ausnahmen von Parkbeschränkungen oder -gebühren. Es gelten die lokalenRegelungen die zu beachten sind.
Motorräder
- bei Radfahrern unter 16 Jahren besteht Helmpflicht
- in der Nacht und schlechter Sicht müssen Radfahrer Warnwesten tragen
- ab 14 Jahren darf die Straße alleine befahren werden
- Warnwesten sicherheitshalber mitführen
- Das ziehen eines zweirädrigen Fahrradanhängers ist nur erlaubt, wenn er stabil befestigt ist. Er darf maximal 80 cm breit und 50 kg schwer sein und muss zwei Rückstrahler (Reflektoren) am Heck haben. Wenn ein Fahrradweg vorhanden ist, muss der genutzt werden sonst wird am rechten Fahrbahnrand gefahren.
- Beim verwenden eines Heckträger, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
Ausrüstung im Winter
Motorräder
- vom 15. November bis 15. April gilt auf den Hauptverkehrsstraßen Winterreifenpflicht
- Bei anderen Straßen ist die Winterausrüstung obligatorisch, wenn Schnee oder Eis auf der Straße liegt.
- mit Winterreifen (M+S) müssen Fahrzeuge bis 3,5 T ausgestattet sein oder mit Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) mit Schneeketten
- Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann die Winterreifenpflicht auf alle Regionen des Landes ausgeweitet werden.
- Die Verwendung von Schneeketten ist auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Es gibt aber auch Regionen, da ist Schneekettenpflicht vorgeschrieben.
- das verwenden von Spikereifen ist verboten.