Einreise nach Kroatien

Istrien
Istrien die nördliche Halbinsel in Kroatien. Durch die Nähe zu Östereich und Süddutschland ein sehr beliebtes Reiseziel.
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Kvarner Bucht
die Kvarner Bucht schließt sich im Westen von Istriens Küste an und geht bis runter zur Insel Pag. Die Inseln Rab und Krk sind wahre Urlaubsmagneten.
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Dalmatien
ist die südlichste Region in Kroatien. Geniale Landschaften wie steile Berge die bis an das Meer reichen.....
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Das Landesinnere
nicht nur die Adriaregionen sind reizvoll. Regionen im Hinterland oder die Gebiete im Osten Kroatiens sind wunderschön.
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Wie reist man ein?

Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Personaldokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt.

Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU.

Bitte beachten Sie, dass Kroatien kein Mitgliedstaat des Schengener Abkommens (Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Gebiets) ist. D. h. an der slowenisch-kroatischen Grenze werden nach wie vor strikte Grenzkontrollen durchgeführt. Es wird ein gültiges Ausweis-/Reisedokument verlangt. Dies gilt für alle Reisenden, auch Kinder. Sofern kein solches Dokument vorgewiesen werden kann, erfolgt die Zurückweisung an der Grenze. D. h. es ist keine Einreise nach Kroatien möglich.

Führerschein oder Geburtsurkunde der Kinder sind keine gültigen Reisedokumente!

EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei den örtlichen Behörden registrieren lassen.

Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen EU-Staatsangehörige spätestens acht Tage nach Ablauf der dreimonatigen Frist ihren vorübergehenden Aufenthaltsort bei der für sie zuständigen Polizeidienststelle anmelden.

Die Bescheinigung über die erfasste Registrierung des vorübergehenden Aufenthaltsortes von EU-Staatsangehörigen wird in Form eines biometrischen Aufenthaltsausweises ausgestellt und zwar mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.

Es wird empfohlen, sich verbindliche Auskünfte von den zuständigen kroatischen Auslands-vertretungen geben zu lassen oder sich beim kroatischen Innenministerium zu informieren.

Reisedokumente

besondere Zollvorschriften

Reisende, die im Reiseverkehr in die Republik Kroatien ein- oder durch die Republik Kroatien durchreisen  wollen, sollten folgende Hinweise beachten:

Reisende im sogenannten Reiseverkehr (nicht gewerblicher Verkehr) sind bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land in die Republik Kroatien grundsätzlich verpflichtet, eine Anmeldung für alle mitgeführten Waren abzugeben. Das gilt auch für Waren, die vom Reisenden lediglich durch die Republik Kroatien transportiert oder nach vorübergehender Verwendung in der Republik Kroatien wieder ausgeführt werden.

In der Regel werden Reisende aus einem Nicht-EU-Land dabei durch den kroatischen Zollbeamten aufgefordert die erforderliche Anmeldung mündlich abzugeben. Auf die Frage, ob es etwas zu verzollen gibt, sollten Reisende dem Zollbeamten alle mitgeführten Waren anmelden. Möglichst auch die Waren, die sie für „zollfrei“ oder „nicht anmeldepflichtig“ halten.Darunter fallen z. B. sowohl das mitgeführte Laptop, welches die Reisenden nach ihrem Aufenthalt in der Republik Kroatien wieder aus der Republik Kroatien ausführen, als auch die Waren, die die Reisenden lediglich durch das Gebiet der Republik Kroatien durchführen möchten.

Das Nichtanmelden von Waren trotz Aufforderung durch den Zollbeamten führt in der Regel dazu, dass für diese Waren eine Eingangsabgabenschuldentsteht und zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen auf die Reisenden (Schnellgericht) zukommen.

Im Reiseverkehr gibt es für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, Obergrenzen, innerhalb derer keine Zollabgaben fällig werden und die am Zoll nicht angemeldet werden müssen. Die genauen Mengen können bei der Externer Link, öffnet in neuem Fensterkroatischen Zollverwaltung abgerufen werden. Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person auf dem Landweg Euro 300,00, im Flugverkehr Euro 430,00 nicht überschreiten.

Bargeld und Schecks können unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Betrag von 10.000.- Euro (oder Gegenwert) schriftlich angemeldet werden.

Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind sowie das persönliche Reisegepäck (dazu zählen z. B. auch Kameraausrüstung, Laptop, CD-Player) dürfen nur von dem Besitzer verwendet und nicht an Dritte ausgeliehen werden. Zuwiderhandlungen werden als Zollvergehen angesehen und können mit hohen Zollstrafen belegt werden.

Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) können ohne weitere tierärztliche Überprüfung zu Urlaubsaufenthalten nach Kroatien mitgenommen werden, wenn sie einen Mikrochip tragen, einen Heimtierausweis oder ein tierärztliches Zeugnis besitzen und gegen Tollwut geimpft sind. Informationen des Externer Link, öffnet in neuem Fensterkroatischen Landwirtschaftsministeriums in englischer Sprache.

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts inKroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.

Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) muss beim Grenzübertritt unbedingt angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich mit empfindlichen Geldbußen geahndet.

Die Zollkontrollen an den Grenzen innerhalb der EU entfallen. Sie dürfen jedoch von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien durchgeführt werden. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift „Stop Carina“ angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.

Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise kontaktiert werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.